In Deutschland erlassen die Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Unfallverhütungsvorschriften (UVV). Die UVV BGV A3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ verpflichtet den Unternehmer regelmäßige Sicherheitsprüfungen an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln durchzuführen.