Code of Conduct der Firma BENNING

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Code of Conduct der Firma BENNING

Präambel

Jedes Unternehmen hat die grundsätzliche Verpflichtung sich in die Rahmenbedingungen des Staates und des sozialen Umfeldes einzupassen, in dem es und für das es tätig ist. In einer sich schnell verändernden Welt und bei immer größer werdendem Wettbewerbsdruck wird es dabei immer schwerer, für sich selbst und für die anvertrauten Mitarbeiter klare Bezugspunkte zu finden. Deswegen wollen wir hiermit für Führungskräfte und Mitarbeiter verbindliche, auf Gesetzen und Normen basierende allgemeine Verhaltensrichtlinien, (den hier vorliegenden „Code of Conduct“), aufstellen und anwenden.

Mit diesen Verhaltensrichtlinien dokumentieren wir gleichzeitig unsere Grundeinstellung und geben uns eine allgemeinverbindliche Richtschnur für das Formulieren unserer geschäftlichen Ziele sowie deren Umsetzen in die Praxis.

Diese Grundsätze sollen unsere tägliche Führungsarbeit bestimmen.

 

1 Geltungsbereich

Dieser Code of Conduct gilt für alle Mitarbeiter des Unternehmens BENNING. Den leitenden Angestellten im In- und Ausland muss er eine besondere, bindende Verpflichtung sein.

Die Einhaltung des Code of Conduct wird im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten und Handlungsspielräume auch bei den Lieferanten und in der weiteren Wertschöpfungskette gefördert.

 

2 Firmengrundsätze

Oberstes Ziel unseres Handelns ist es, möglichst vielen Menschen sichere und gute Arbeitsplätze mit angemessenem Einkommen zu garantieren. Daher ist die Sicherung und Förderung der Existenz, der Gesundheit und des Erfolges des Unternehmens oberster Maßstab aller Aktivitäten.

Die gesellschaftspolitischen Verpflichtungen gegenüber den Menschen unseres Wirtschaftsraumes, den betroffenen Gemeinden und Ländern, sowie den Ländern in denen wir tätig sind, wollen wir beachten. Wir verfolgen saubere und anerkannte Geschäftspraktiken und einen fairen Wettbewerb. Korruption und Bestechung im Sinne der entsprechenden UN-Konvention1 sowie die unlautere persönliche Vorteilsnahme durch Ausnutzen der betrieblichen Position lehnen wir ab.

Neben den Vorgaben gesetzlicher Normen und Standards sind die Erwartungen und Wünsche unserer Kunden Zielvorgabe und Leitlinie zugleich. In der praktischen Umsetzung unserer Unternehmensphilosophie haben daher Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz sowie die Qualität der Produkte und Dienstleistungen absolute Priorität.

 

3 Dienst am einzelnen Mitarbeiter

Motivierte Mitarbeiter auf allen Ebenen sind die Basis für unsere erfolgreichen Produkte. Daher steht die Achtung der Rechte und der Würde des einzelnen Mitarbeiters für uns stets an hervorragender Stelle. Hierbei bilden die Menschenrechte gemäß der UN-Menschenrechtscharta2 stets die Basis unseres Handelns.

Dazu gehören:

  • Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit;
  • ein angemessenes und den geltenden Gesetzen und Bestimmungen entsprechendes Vergütungsniveau;
  • Schutz der Mitarbeiter vor physischer, psychischer sowie sexueller Belästigung;
  • diskriminierungsfreie Behandlung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter;
  • Respektierung der Arbeitnehmerrechte.

Neben den Menschenrechten hat auch die Sicherheit der Mitarbeiter höchste Priorität.

Dazu gehört:

  • die Sicherheit am Arbeitsplatz durch Ausschaltung von Gefahrenquellen und das Einhalten der spezifischen Unfallverhütungsvorschriften;
  • die regelmäßige Unterrichtung der Mitarbeiter über unfallsicheres Arbeiten und Verhalten;
  • die Einhaltung der Arbeitsnorm hinsichtlich der höchstzulässigen Arbeitszeit.

4 Dienst am Kunden

Durch seine Investitions- und Kaufentscheidungen ermöglicht unser Kunde überhaupt erst unser wirtschaftliches Handeln. Mit unseren Produkten und Dienstleistungen werden wir nur solange beim Kunden bestehen, wie wir dessen Bedürfnissen gerecht werden. Das erfordert, dass wir die Zufriedenheit unseres Kunden als unseren wichtigsten Qualitätsmaßstab erkennen und eine Übereinstimmung zwischen Kundenanforderung/-erwartung und den von uns erstellten Produkten und Dienstleistungen herbeiführen.

Unser Handeln ist nach den betriebswirtschaftlichen Kostengesichtspunkten ausrichten, um auch langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben, wobei alle Möglichkeiten für kostengünstigere Produktion und Dienstleistungen im Rahmen der Regeln auszuschöpfen sind.

 

5 Qualität

Wir wollen, dass das Unternehmen BENNING für Qualität steht und bürgt. Darum hat jeder seine Aufgaben in bestmöglicher Weise zu erfüllen. In dem Bemühen um Qualität darf nichts dem Zufall überlassen werden. Darum müssen wir bei der Gestaltung unserer Produkte und unserer Arbeitsprozesse stets den aktuellen Stand der Technik und der Wissenschaft zugrunde legen und unser Augenmerk auf neueste Technologien richten, so dass der Qualitätsgedanke von der Produktentstehung über die Produktrealisierung bis hin zur Beobachtung in der Praxis integriert ist.

 

Die Anforderungen der Normen EN ISO -9001, -14001 sowie speziell definierter Qualitäts-standards bzw. Fachnormen zur Produkt- und Prozesssicherheit wollen wir jederzeit erfüllen.

 

6 Verpflichtung gegenüber der Umwelt

Wir akzeptieren die Verantwortung, die wir als produzierendes Industrieunternehmen gegenüber der Umwelt haben. Darum wollen wir

  • bei der Herstellung unserer Produkte die Schonung der (natürlichen) Ressourcen immer weiter verbessern;
  • in der Entwicklung unserer Produkte auf größtmögliche Energieeffizienz achten;
  • bereits in Planung und Konzept das uns Mögliche zur Erhaltung einer sauberen und unbelasteten Umwelt leisten und die Anzahl der eingesetzten Gefahrstoffe kontinuierlich reduzieren;
  • Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz sowie das Qualitätsmanagement als eine Führungsaufgabe und Verpflichtung begreifen und annehmen.

7 Kommunikation und Datenschutz

Wir streben eine offene und partnerschaftliche Kommunikation sowohl im Innenverhältnis mit Mitarbeitern und Vorgesetzen als auch im Außenverhältnis mit z.B. Kunden, Lieferanten oder öffentlichen Behörden an. Über Betriebsgeheimnisse und Geschäftsinformationen der Partner bewahren wir jedoch striktes Stillschweigen. Unterlagen und Daten werden sachgemäß aufbewahrt.

Die im Unternehmen gesammelten Informationen und Erfahrungen dürfen nicht in einer den Interessen des Unternehmens zuwiderlaufenden Weise ausgenutzt werden oder selbst bzw. durch Dritte einem etwaigen Konkurrenzunternehmen zugänglich gemacht werden.

Die Verpflichtungen nach Paragraph 5 BDSG werden geachtet, mit dem Verbot, geschützte personenbezogene Daten unbefugt bekannt zu geben, zugänglich zu machen bzw. sonst zu nutzen, soweit dies nicht zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehört.

 

8 Umsetzung und Durchsetzung

Mit Genehmigung dieser Richtlinie durch die Geschäftsleitung sind alle Mitarbeiter des Unternehmens BENNING angehalten alle geeigneten und zumutbaren Anstrengungen anzuwenden, um die in diesem Code of Conduct beschriebenen Grundsätze und Werte kontinuierlich umzusetzen und anzuwenden. Dritten darf bei berechtigtem Interesse über die wesentlichen Maßnahmen berichtet werden, so dass nachvollziehbar wird, wie deren Einhaltung grundsätzlich gewährleistet wird.

 

1Übereinkommen der UN gegen Korruption (2003)

2UN-Resolution 217 A III (1948)